Abstimmung
Die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie wäre gegen den Terror völlig nutzlos. Dafür aber verstiesse sie gegen Verfassung und Volkswillen, schüfe das Recht auf Waffenbesitz ab, verschlechterte die persönliche Sicherheit der Einwohner und trüge den Schiesssport zu Grabe. Das Referendumskomitee fragt deshalb: Sind haltlose Drohungen und Angstmacherei Grund genug, auch offensichtlich verfehlte Gesetze zu akzeptieren?
Unrecht
Die Übernahme der Richtlinie verstösst gegen Art. 5 Abs. 2 der Bundesverfassung. Inhaltlich deckt sie sich weitgehend mit der 2011 abgelehnten Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt». Zudem bricht sie auch mit dem Versprechen des Bundesrates, es werde wegen Schengen keine einschneidenden Verschärfungen des Waffenrechtes geben. Bürgerinnen und Bürger sollten sich aber darauf verlassen können, dass das Parlament nur rechtsstaatlich korrekte Gesetze erlässt.
Freiheitsfeindlich
Artikel 17 der Richtlinie enthält einen alle fünf Jahre von neuem greifenden Verschärfungsautomatismus. Mit ihrer Übernahme verlören wir das Recht auf Waffenbesitz. Damit würde einer der wichtigsten Schutzwälle gegen Willkür und Menschenrechtsverletzungen niedergerissen.
Nutzlos
Die EU legitimiert die Richtlinie als Massnahme gegen die aktuelle islamistische Terrorwelle. Seit deren Beginn wurde aber noch kein einziger Anschlag mit einer legal erworbenen Waffe verübt. Sogar die Fraktionssprecher der FDP und der CVP stellten im Parlament den Nutzen des Gesetzes für die Terrorismusbekämpfung in Frage. Stimmte die Schweiz zu, wüsste man überall: Sie liess sich einschüchtern. Was dies für zukünftige Abstimmungen bedeutete, liegt auf der Hand.
Gefährlich
Die Übernahme der Richtlinie führte zu einer Bürokratielawine auf den Waffenbüros. Die für diesen Leerlauf verschwendeten Mittel fehlten der Polizei im Einsatz. Zudem verschwände mit der Abschaffung des Rechtes auf Waffenbesitz auch dessen abschreckende Wirkung. Kriminalität würde nicht erschwert, sondern erleichtert.
Antischweizerisch
Weil in Paris Islamisten mit illegal beschafften, in der Schweiz bereits heute verbotenen Vollautomaten Blutbäder anrichteten, sollen wir die Sturmgewehre der eigenen Armee verbieten. Akzeptieren, dass der verbreitetste Traditionssport des Landes beerdigt wird. Hunderttausenden Waffenbesitzern ohne jeden Grund zusätzliche Kosten und Freiheitsbeschränkungen aufbürden. Historische Schiessen abhalten, an denen man sich in der Grauzone des Halblegalen mit vom Ausland verbotenen Gewehren misst. Ohne völligen Glaubwürdigkeitsverlust können wir dem nicht zustimmen.